Graureiher 2024 werden nicht geduldet

Graureiher 2024 in Kirchheim werden nicht geduldet

Seit einigen Jahren brüten die Graureiher  im Alten Friedhof in Kirchheim unter Teck. Nicht jedermann ist damit einverstanden und es gibt verschiedene Meinungen. Ist es für die einen ein schönes Erlebnis den Graureihern beim Nestbau, Paarung und Jungenaufzucht zuzuschauen ist es für andere eine Zumutung dass die Vögel sich hier niedergelassen haben. Zu laut, zu viel Dreck und teilweise verkotete Autos die im Einflugbereich parken, sind die Argumente.
Meiner Meinung nach haben diejenigen, welche nicht mit dem vorhandensein der Graureiher einverstanden sind eine bessere Lobby oder Verbindungen zu maßgebenden Personen, welche zu entscheiden haben.
Bis 2020 konnten die Graureiher in zwei Kiefern ihre Nester bauen. Doch diese wurden gefällt, angeblich wegen Krankheit. Meine Vermutung liegt darin, dass dies der erste Versuch war die Graureiher zu vertreiben, was natürlich nicht bestätigt und reine Spekulation meinerseits ist. Doch im nächsten Jahr bauten die Graureiher in den Buchen daneben ihre Nester.
Bei einer Kontrolle von mir am 9.2.2024 konnte ich mindestens 8 neu gebaute Nester auf dem Friedhof zählen. Die Graureiher standen in den Nestern und die Partner brachten noch Nistmaterial an das Nest. Ein Nest war am 9.2. noch nicht da und am 13.2. war an der Stelle schon ein großes Nest zu sehen. Innerhalb von 4 Tagen haben die Graureiher dieses Nest gebaut. Am 15.2. wurde es wie alle anderen entfernt.
Meiner Meinung nach wurde hier eine Grenze, im Kampf gegen die Graureiher, überschritten.

Der Graureiher zählt als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten.
Allgemeiner Artenschutz

Der allgemeine Artenschutz gilt für alle wildlebenden Tiere und Pflanzen. So ist es unter anderem verboten, wildlebende Pflanzen- und Tierarten ohne vernünftigen Grund ihrem Standort zu entnehmen, sie zu schädigen, zu fangen, zu töten oder ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Diese Schutzbestimmungen sind § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Natürlich gibt es wie überall in den Gesetzen auch Ausnahmeregelungen, die hier eventuell angewandt wurden. Das ist mir leider nicht bekannt. Ich finde es schade dass hier die „Natur vor der Haustüre“ nicht akzeptiert wird.

In den folgenden Bildern habe ich die diesjährigen Aktivitäten der Graureiher dokumentiert. Zu den Graureihern im Friedhof habe ich verschiedene andere Beiträge die beim anklicken in einem neuen Tab geöffnet werden. 2018, 2019, 2020, 2023

Nester im nördlichen Bereich vom Friedhof (Rot=Nester gebaut, Gelb=Nester entfernt)

Vorher-Nachher

Alle Mühe umsonst

Einige weitere Bilder von 2024

Die Graureiher beginnen am 16.2. schon wieder mit dem Nestbau und es bleibt zu hoffen, dass sie es diesmal ungestört zu Ende bringen können. Sie verwenden zum Nestbau überwiegend trockene Zweige und Äste die sie aus den Bäumen herausbrechen.